23. Oktober 2018 relemind

Brand Safety und DSGVO auf der ProgrammatiCon in Wien

Am 11. Oktober 2018 fand der Konferenztag der diesjährigen ProgrammatiCon in Wien statt. Die ProgrammatiCon ist die größte Konferenz in der DACH-Region, bei der sich alles um das Thema Programmatic Advertising dreht. Auch die Themen Brand Safety und DSGVO waren dieses Jahr ein Thema.

Die Programmatic Marketing Konferenz richtet sich an alle Marketingentscheider, Advertiser, Publisher, Agenturen und E-Commerce Verantwortliche. Die Insights zu den Themen Brand Safety und DSGVO wollen wir hier kurz darstellen.

Was ist Brand Safety?

„Unter Brand Safety versteht man das Ausspielen von Werbekampagnen auf markenkonformen Umfeldern im Internet.“ (Quelle: Digitalwiki)

Auf der ProgrammatiCon diskutierten drei Experten von Samsung, Kurier und enbrite.ly in einem Panel über die Qualitätssicherung programmatischer Kampagnen. Doch eins wurde schnell klar: Noch herrschen viele Uneinigkeiten zum Thema und es muss mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden. Es kommt immer wieder vor, dass kritische Inhalte im Bezug zu einer Marke stehen. Alle drei Experten waren sich einig, dass Brand Safety noch hinterherhinkt. Denn teilweise agiert man noch nach dem Motto: User first, Umfeld second.

Wer ist für Brand Safety verantwortlich?

Bei der Frage, wer für Brand Safety verantwortlich ist, waren sich die Panelisten jedoch nicht so einig. Martin Gaiger von Kurier ist der Meinung, dass der Werbekunde selbst für die eigene Brand Safety Verantwortung übernehmen muss. Daniel Nago von enbrite.ly dagegen sagt, dass die Agenturen darauf hinweisen müssen. Dem schließt sich auch Philip Hartmann von Samsung an und ergänzt noch, dass Aufklärung absolut wichtig sei.

Brand Safety wird also auch in der Zukunft ein aktuelles Thema bleiben, das alle Marktteilnehmer beschäftigen wird.

Mit dem Einsatz von Cognitive Targeting gehören Fehlplatzierungen von Ads, schlechter Brand Fit und unzureichende Brand Safety schon jetzt der Vergangenheit an. Mit relemind’s Lösung können Marke und Inhalt optimal aufeinander abgestimmt werden und markenschädigende Fehlplatzierungen vermieden werden.

140 Tage DSGVO – eine Zwischenbilanz

Seit 140 Tagen ist die DSGVO bereits aktiv. Alexander Krull von Webtrekk klärte daher in seinem Vortrag die Frage: „Haben wir transparenten Datenschutz oder eine riesige Grauzone?“

Laut einer Webtrekk Analyse ist der Status heute so, dass

  • 87 Prozent der umsatzstärksten Online-Shops Deutschlands,
  • 40 Prozent der größten deutschen Versicherungen,
  • 42 Prozent der umsatzstärksten Unternehmen Deutschlands keine datenschutzkonformen Webseiten besitzen!

Direkt im nächsten Chart machte er auf den „DSGVO Wahnsinn“ aufmerksam und bestätigte somit die aktuelle Ignoranz zum Thema.

Im Laufe des Vortrages ging Krull auf die einzelnen Grundsätze der DSGVO ein und erläutert die damit im Zusammenhang stehenden Grauzonen.

  • Grundsatz der Transparenz
    Grauzone: Was versteckt sich hinter der Zustimmung oder welche Alternativen entwickeln sich?
  • Zweckbindung
    Grauzone: Datennutzung ist nach außen nicht sichtbar
  • Berechtigtes Interesse
    Grauzone: Es existiert keine einheitliche Definition
  • Auskunftsrecht & Berichtigung bzw. Löschung
    Grauzone: Wird wirklich alles rechtmäßig erfasst/gelöscht?
  • Auftragsdatenverarbeitung
    Grauzone: Wer tut wirklich was?
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
    Grauzone: Sind diese wirklich ausreichend für die jeweilige Datenart?
  • Verarbeitungsverzeichnis
    Grauzone: Werden alle Verarbeitungsschritte vollständig erfasst?
  • Die Rolle des Datzenschutzbeauftragten
    Grauzone: oftmals fehlt Technisches Verständnis
  • Meldung von Verletzungen
    Grauzone: Werden alle Verletzungen gemeldet?

Um somit die Eingangsfrage des Vortrages zu klären: Wir befinden uns in einer riesigen Grauzone und damit steigt auch die Nutzung der AdBlocker.

Datenschutzkonformes Targeting

Besonders beim Targeting werden häufig Userdaten genutzt. Es wird oftmals das Surfverhalten des Users protokolliert welches dann zu einem Verhaltensprofil umgewandelt wird. Des Weiteren werden Cookies gespeichert. Cookies dienen dazu den Nutzer wieder zu erkennen und ihn erneut anzusprechen. Hier benötigt man allerdings eine Einwilligung des Users zur Verarbeitung des Surf- und Kaufverhaltens zu Werbezwecken.

Dass Targeting jedoch auch ohne Cookies, Verhaltensdaten und Nutzerprofilen funktioniert, beweist der Einsatz von Cognitive Targeting. Hierbei wird die Kampagne mit der Ziel-URL gematcht. Somit wird der Nutzer im Augenblick seines aktuellen Interesses mit der passenden Werbebotschaft konfrontiert – und eben nicht von Schuhen verfolgt, welche er sich vor einigen Wochen im Netz angeschaut hat. Mit dieser Form des Targetings werden demnach alle Anforderungen von DSGVO und ePrivacy zu hundert Prozent erfüllt.

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